Niederlassungsfreiheit außerhalb der EU
Bürgerinnen und Bürger der EU können sich natürlich auch im Rest der Welt niederlassen und dort einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Wie und in welchem Umfang hängt von der Gesetzgebung des jeweiligen Landes ab. In den Fernsehsendungen über Auswanderer kann man zum Teil verfolgen, inwieweit die Träume mit der Wirklichkeit übereinstimmen.
Deshalb sollte man bei der Wahl des Standortes in Betracht ziehen, ob man diesen nicht auch außerhalb der EU wählen sollte. Im speziellen werde ich die sogenannten Offshore Unternehmensgründungen ansprechen. Das sind in der Regel Gründungen in solchen Länder, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland oder dem jeweiligen EU-Land besteht. Diese eignen sich z.B. für die Vermarktung von Lizenzen und Patenten oder wenn Produkte ausschließlich über das Internet vertrieben werden, z.B. von Internetmarketern.
Niederlassungsfreiheit in der EU
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union können sich in dieser Union überall niederlassen und dort einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.
Haben Sie bei der Gründung Ihres Unternehmes eigentlich schon mal daran gedacht, daß bei der Wahl des Standortes nicht nur Deutschland in Frage kommt? Schließlich gibt es eine Europäische Union mit 27 Mitgliedsstaaten. Haben Sie schon mal daran gedacht, sich dort niederzulassen wo andere Urlaub machen. Warum nicht das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden?
Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union heißt es im Kapitel 2, Artikel 49 :
